Schimmel unter Estrich feststellen und untersuchen

gutachter für schimmel

Unser Gutachter sagt Ihnen, was Sie tun sollten, wenn sich Schimmel unter dem Estrich befindet. Häufig ist die Trittschalldämmung betroffen. Verschiedene Maßnahmen kann man dann ergreifen.

Wie kann man Schimmel unter Estrich feststellen ?

Im Wohnungsbau setzt man in der Regel einen sogenannten „schwimmenden Estrich“ ein. Er wird so bezeichnet, weil sich zwischen dem eigentlichen Estrich und der Beton-Rohdecke eine Trittschalldämmung befindet. Auf dieser kann sich die Estrichplatte in vertikaler und horizontaler Richtung leicht bewegen („schwimmen“). Die Trittschall- dämmung wird meistens durch vollflächig ausgelegte Polystyrol-Hartschaumplatten, Mineralwolle-Platten, Holzfaserplatten oder in Form einer Perlite-Schüttung realisiert.

Wenn nun Wasser in den Estrich hineinläuft (Rohrleckage, Überflutung, sonstige Undichtigkeiten), besteht vor allem die Gefahr, dass sich in der Trittschalldämmung bereits nach kurzer Zeit Schimmel feststellen lässt. Das kann der Schimmel – Gutachter untersuchen. Zunächst bleibt ein solcher Befall aber meistens unbemerkt. Schimmel und Bakterien können dann negative Auswirkungen auf die Bewohner haben.

 

Vorgehensweise gemäß Schimmelpilz-Leitfaden

Nach einem solchen Wasserschaden liefert der Schimmelpilzleitfaden des Umweltbundesamtes einige Handlungsempfehlungen für den Experten bei Feuchte- und Schimmel-Schäden in Fußböden. Ob eine Trittschalldämmung des Estrichs ausgebaut werden muss oder verbleiben kann, entscheidet der Schimmel – Experte zunächst nach 4 Szenarien.

Eine Schimmelanalyse ist in folgenden 4 Fällen meistens unnötig

1. Rückbau der Trittschalldämmung ist gemäß Schimmel – Leitfaden nicht erforderlich:

Bei schneller Trocknung und schwer besiedelbaren Materialien:

  • wenn man eine technische Trocknung innerhalb eines Monates nach Schadensbeginn erfolgreich abschließen kann
  • und wenn es sich um ein einmaliges und kurzzeitiges Schadensereignis handelt. Es dürfen also keine früheren Wasserschäden stattgefunden haben
  • und wenn das verwendete Dämm-Material nur schlecht durch Schimmel oder Bakterien besiedelt werden kann. Das ist der Fall bei künstlichen Mineralfasern („Steinwolle“), Polystyrol-Hartschaumplatten und Polyuretan.

2. Rückbau aufgrund Bakterien- und Schimmelbefall empfohlen:

  • wenn man eine technische Trocknung nicht innerhalb von drei Monaten abschließen kann
  • oder wenn es zu wiederholten Wasserschäden gekommen ist (mehrmalige Feuchte-Ereignisse)
  • und wenn die verwendeten Materialien leicht durch Schimmel oder Bakterien besiedelt werden können. Das ist z.B. der Fall bei Dämmungen aus Holzweichfaserplatten, Kokosplatten oder Zellulosefasern, Trennlagen aus Pappe, Papier oder Ölpapier (ältere Bauweise). Auch bei durchfeuchteten Estrichen oder angrenzenden Bauteilen aus Gipskarton- oder Gipsfaserplatten und Holzfaserplatten ist ein Rückbau empfehlenswert.

3. Rückbau aus technischen Gründen gemäß Schimmel – Leitfaden empfohlen:

Es gibt Estrich-Materialien, die sich selbst von Trocknungs – Experten nicht oder nur äußerst langsam trocknen lassen. Aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen empfiehlt sich daher deren Ausbau. Solche Materialien sind zum Beispiel:

  • Perliteschüttungen, Sandschüttungen, Lehmschüttungen
  • (häufig) ältere künstliche Mineralfasern
  • Dämmschichten aus Zellulosefasern
  • Holzbalkendecken mit Einschüben aus einem Lehm/Stroh-Gemisch
  • durchnässte Verbundestriche

4. Rückbau wegen Geruchsbildung empfohlen:

Bei einer auffälligen Geruchsbildung nach einem Feuchteschaden ist ein Zersetzungsprozess unter Beteiligung von Bakterien bereits im Gange. Vor allem nach einem erhöhten Bakterieneintrag durch stark verunreinigtes Oberflächenwasser sowie durch fäkalhaltige Hochwässer oder Abwässer (z.B. Toilettenabfluss) kommt es vermehrt zu unangenehmen Gerüchen. Eine technische Trocknung oder der Einsatz von Bioziden ist hier nicht hilfreich. In der Regel bleibt nur der Ausbau.

 

Bei Schimmel unter dem Estrich: Hier ist eine Schimmelanalyse notwendig

Treffen keine der vier vorstehenden Szenarien zu, ist eine mikrobiologische Untersuchung der Trittschalldämmung erforderlich (=Schimmelanalyse). Hierdurch kann der Schimmel-Experte das Ausmaß eines Bakterien- und Schimmelbefalls näher feststellen und untersuchen. Dies geschieht i.d.R. anhand nachfolgender Tabelle des Schimmelpilzleitfadens

 

Tabelle bei Schimmel unter Estrich

Quelle: Umweltbundesamt, Schimmelpilzleitfaden 2017

Im Rahmen einer solchen Schimmelanalyse nimmt der Experte mit gereinigtem und desinfiziertem Werkzeug Materialproben aus der Trittschalldämmung. Für Wohnräume bis ca. 20 m² nimmt man mindestens 2 Proben aus dem Schadensbereich. Bei größeren Räumen muss man die Probenanzahl so wählen, dass sie ein representatives Ergebnis darstellen können. Die Materialproben werden im Labor bei 25 °C auf Nährböden bebrütet und oftmals auch noch unter dem Mikroskop nach Sporen und Mycel untersucht.

Bei einem eindeutigen Schimmelbefall (mehr als 10^6 KBE/g und vielen Sporen, Mycel oder Sporenträger) ist in der Regel ein Rückbau zu empfehlen. Lediglich bei einer geringen Durchlässigkeit des Bodenbelag (Fliesen, PVC-Böden, Linoleum mit dichten Fugen und versiegelten Wandanschlüssen) kann unter Umständen die Trittschalldämmung verbleiben. Die Wahrscheinlichket einer Geruchsbelästigung ist dann zwar gering aber längerfristig nicht auszuschließen. Eine Entscheidung über den Verbleib einer kontaminierten Dämmung sollte nur nach Rücksprache und gemeinsamer Abwägung des Schimmel-Gutachters mit dem Kunden erfolgen.

Bei keinem oder einem nur geringen Befall sollten unbedingt weitere Kriterien laut Schimmelpilzleitfaden berücksichtigt werden. Diese sind Durchlässigkeit der Bodenbeläge und Wandanschlüsse, Feuchte im Fußbodenaufbau, Materialart im Fußbodenaufbau, Nährstoffeintrag und Schadensalter.

Wenn im Rahmen der Schimmelanalyse mindestens 3 der Kriterien II – VI in der Kategorie grün liegen, ist ein Rückbau in der Regel nicht erforderlich.

Kriterien Fußboden-Ausbau

Quelle: Umweltbundesamt, Schimmelpilzleitfaden 2017

Lassen Sie also nach einem Feuchteschaden im Fußboden oder Estrich eine Schimmelberatung durch IHREN Schimmel – Gutachter durchführen. Er kann das Ausmaß des Befalls feststellen und untersuchen, damit eine nachhaltige Sanierung möglich ist.