Asbest im Gebäude – Der fragwürdige Alleskönner !
Asbest und Asbestprodukte hat man vorwiegend in den 1970er Jahren bis in die 1980er in Gebäuden verwendet. Zu einem Großteil wurde es als Asbestzement eingesetzt. Ein Klassiker dafür sind die wellenförmigen Eternitplatten auf Dächern.
Asbest – Produkte sind sehr beständig. Weder Feuer, Feuchtigkeit, Schimmel oder Bakterien können sie zerstören. In Anbetracht des sehr niedrigen Preises galt dieses Material viele Jahrzehnte als „Allheilmittel“ in der Industrie.
Die Gefahr für die Gesundheit wollten die damaligen Akteure dabei jedoch nicht erkennen.
Aber keine Panik:
Bei der überwiegenden Zahl der Materialien werden erst durch Bohren, Sägen, Schleifen oder Brechen der asbesthaltigen Baustoffen die gefährlichen Fasern freigesetzt und schaden der Gesundheit (=fest gebundene Asbestfasern). Das kann z.B. bei einer Sanierung des Hauses geschehen. Lässt man solche Bauprodukte „in Ruhe“ sind die Fasern fest im Produkt eingebunden und gelangen nicht in die Raumluft. Solange besteht auch keine Gesundheitsgefahr.
Bei Bauprodukten mit schwach gebundenen Asbestfasern, gelangen diese oft schon durch Erschütterungen oder Luftzug in den Raum (z.B. bei Spritzputzen, Asbestpappen, Bromasbest-Trockenbauplatten zum Brandschutz).
Von unserem Gutachter können Sie Ihr Haus auf Asbest testen lassen !
Wollen Sie Ihr Haus auf Asbest testen lassen? – Dann sind Sie hier genau richtig . Beispielsweise stellen wir anhand einer Raumluftmessung fest, ob die gesundheitsschädlichen Asbestfasern in der Luft vorhanden sind. Bei einer zu hohen Konzentration der luftgetragenen Fasern steigt nämlich das Risiko an einer Asbestose zu erkranken. Solche schweren Krankheiten treten jedoch in der Regel nur bei solchen Personen auf, die regelmäßig und schlecht geschützt mit asbesthaltigen Produkten arbeiten.
Weiterhin untersuchen wir mittels Materialproben vorhandene Baumaterialien auf Asbest.
Insbesondere wenn
- Renovierungen,
- Umbauten,
- Abbrucharbeiten,
- Asbestsanierungen,
oder andere Tätigkeiten in älteren Gebäuden vor Baujahr 1993 anstehen, sind entsprechende Materialproben sinnvoll und teilweise sogar gesetzlich vorgeschrieben:
Wenn wir gefährliche Substanzen in der Immobilie durch einen Test feststellen, sind alle Beteiligten in der Lage, rechtzeitig geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Damit verhindert man ein unbeabsichtigtes Verteilen von Asbest-Bestandteilen im Gebäude. Unser bausachverständiger Gutachter berät Sie gerne bei der Asbestsanierung und weiteren Renovierungsarbeiten.
Auch das Erkennen und Bewerten anderer Schadstoffe wie PCP, Lindan, PCB, PAK in der Immobilie sollten Sie stets einem Fachmann überlassen. Solche Substanzen sind nämlich ebenfalls gesundheitsschädlich und dürfen nicht leichtfertig verbreitet werden.
Eine Verpflichtung zur Untersuchung von Baumaterialien z.B. auf Asbest ist bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten aus Arbeits- und Umweltschutzgründen ist durch die Gefahrstoffverordnung vorgeschrieben.
Einen Auszug aus der diesbezüglich geltenden neuen Gefahrstoffverordnung (gültig ab 12/25) lesen Sie weiter unten.


