Schadstoffgruppen in Luft, Staub und Materialien

Schadstoffgruppen im Haus:

Formaldehyd, Lösungsmittel,  Holzschutzmittel, Lindan, PCP, PCB und Co.

Die verschiedenen Schadstoffgruppen können wir in der Raumluft messen oder im Hausstaub testen. Ausgasungen von Baustoffen oder Einrichtungsgegenständen können so festgestellt werden.

Formaldehyd hat einen Siedepunkt von -21°C. Die Geruchsschwelle liegt bei 0,01- 1 ppm, teilweise sogar schon ab 0,025 ppm bei empfindlichen Personen (WHO). Es gehört zur Schadstoffgruppe der Aldehyde und ist ein giftiges, farbloses und stechend riechendes Gas. Es ist eine der verbreitesten Schadstoffarten. In minimalen Dosen kommt es als natürlicher Stoff z.B. in Säugetierzellen, Äpfeln, Weintrauben und Holz vor.

Es kommt immer noch häufig zu erhöhten Mengen an Formaldehyd in der Raumluft. Dies liegt einerseits an einem unzureichenden Lüftungsverhalten. Hauptgrund ist jedoch die Tatsache, dass Holzwerkstoffe wie z.B. E1-Spanplatten das Formaldehyd in zu hohen Mengen ausgasen. Deshalb sind am ehesten noch „E0-Spanplatten“ zu empfehlen. Diese enthalten formaldehydfreie Harze, Magnesit oder Zement als Bindemittel.

Für Formaldehyd gibt es in Wohnräumen nur Richtwerte, aber keine gesetzlichen Grenzwerte.

Wichtige Quellen für Formaldehyd:

  • Spanplatten
  • Spanplatten-Möbel auch aus „E1-Spanplatten“.
  • Textilien mit Knitterschutzausrüstung (Formaldehyd-Harnstoffharze)
  • Leder
  • Säurehärtende Lacke (SH-Lacke) z.B. in Oberflächenversiegelungen von Parkett
  • Kleber- und Schaumstoffe (Formaldehyd-haltige Teppichkleber angeblich nur bis 1987 eingesetzt)
  • Dosen-Bauschäume zur Isolierung / zum Kleben bis ca. 1985
  • Biozide zur Desinfektion, Sterilisation z.B. gegen Maul- und Klauenseuche
  • Medikamente, Kosmetika. Ca. 10% aller Kosmetika werden mit Formaldehydabspalter konserviert. Diese sind z.B.: Quanternium-15, Diazolidinyl Urea, Imidazolidinyl Urea, DMDM Hydantoin, Sodium, Hydroxymethyl Glycinate, 2-bromo-2-nitropropane-1,3-diol (bromopol)
  • Kraftfahrzeugabgase bei Benzinern ohne Katalysatoren
  • Tabakrauch (sehr stark, 1,5 mg je Zigarette !!),
  • Gasherde, offene Feuerstellen
  • Putzmittel
  • Wasch-, Reinigungs-,Pflegemittel sowie Kosmetika mit mehr als 0,1 % Formaldehyd müssen gekennzeichnet werden

Giftigkeit von Formaldehyd:

  • wird über Atemwege, Haut und Verdauungstrakt aufgenommen
  • wirkt zell-, nerven- und erbgutschädigend
  • führt zu Schleimhaut- und Augenreizungen sowie zu Atemwegsreizungen. Ferner zu Tränenfluss, Atemnot, Husten, Schleimhautschwellung, evtl. Mitverursacher Sick-Building-Syndrome
  • Verhärtung und Verätzung der Haut bei Berührung
  • Bei chronischer Belastung: Konzentrationsminderung, Leistungsschwäche, Schlaf- und Gedächtnisstörungen, asthmatische Anfälle, Kopfschmerzen, Veränderung der Schleimhäute, Geschwürbildungen, Alkoholunverträglichkeit, Blasenleiden, Haarausfall, Nierenerkrankung, Depressionen, Reizbarkeit, Nervosität, Müdigkeit, Gewichtsverlust
  • zählt zu den häufigsten Berufsallergien
  • von der Weltgesundheitsorganisation WHO seit 2004 als krebserregend eingestuft
  • seit 2014 auch von der EU als krebserregender Stoff und als erbgutverändernd eingestuft (Kategorie 1B)
  • Allergische Erscheinungen ab 0,01 ppm bei empfindlichen Personen, bei anderen Personen bis 0,01 ppm vermutlich unbedenklich. Mehr als 0,06ppm führen zu schweren chronischen Schäden

Eine Untersuchung der Wohnung auf Formaldehyd oder verwandter Schadstoffgruppen erfolgt in der Regel durch das Testen der Raumluft oder mittels Probennahme am Material.

Die Schadstoffgruppe mit weiter Verbreitung

Substanzen dieser Schadstoffgruppe sind von der Funktion her Flüssigkeiten, die andere Stoffe wie Fette oder nicht wasserlösliche Substanzen lösen können, ohne sie chemisch zu verändern. Laut den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) sind Lösungsmittel seit 1996 allerdings anders definiert: Nämlich nicht über ihre Funktion, sondern über eine bestimmte physikalische Eigenschaft. Die TRGS verstehen darunter flüssige, leicht flüchtige organische Stoffe mit einem Siedepunkt von unter 200 °C.

Die Folge: Missverständnisse und Probleme in dieser Schadstoffgruppe!

So beinhalten Farben, die nach dieser Definition als „lösemittelfrei“ deklariert sind, trotzdem irgendwelche Substanzen zum Lösen der festen Farb­inhaltsstoffe. Diese Lösemittel heißen per TRGS-Definition aber nicht so. Die Farben gelten deshalb als lösemittelfrei. Besonders problematisch ist, dass dieses Prädikat eine Schadstoff-Freiheit vorgaukelt: Statt der unter 200 °C siedenden Lösemittel werden nämlich Chemikalien zum Lösen verwendet, die über 200 °C sieden. Diese können aber dasselbe  Gefahrenpotential wie die ‚offiziellen‘ Lösemittel haben.

Dazu kommt: Diese Schadstoffgruppe sollte man im Sinne der Bewohner eigentlich sogar noch kritischer bewerten, da sie aufgrund des höheren Siedepunktes über längere Zeiträume ausgasen.

Nur ein kleiner Trost:

Lediglich für den Anwender sind diese Chemikalien etwas unkritischer, da beim Streichen, Verkleben o.ä. deutlich geringere ‚Lösemittel‘-Mengen freiwerden.

Zu den wichtigsten Vertretern dieser Schadstoffgruppe gehören z. B. Aceton, Benzol,  Methanol, Dioxan, Schwefelkohlenstoff, Tetrachlorkohlenstoff, Dichlorethan, Tetrachlorethan, Di-, Tri- und Tetrachlorethylen, Chlorbenzol.

Die größten gesundheitlichen Gefahren bestehen beim Einatmen giftiger Lösemitteldämpfe. Sie können dann Rauschzustände erzeugen und das Zentralnervensystem, die Leber und weitere innere Organe des Menschen schädigen. Ausgasungen aus Baustoffen und Einrichtungsgegenständen kommen oft vor. Einige Lösungsmittel gelten als krebsfördernd oder sogar krebserregend. Sie verbreiten oft intensive Gerüche. Wenn man also mit Reinigungsmittel, Fußbodenpflegemittel, Sprays, Fleckentferner, Kosmetika, Farben und Lacken arbeitet, die besonders intensiv riechen – dann die Räume gut belüften.

Eine Untersuchung der Wohnung auf Lösungsmittel oder ähnliche Schadstoffgruppen erfolgt in der Regel durch Probennahme der Raumluft.

Mit Pestiziden wie Pflanzen- und Holzschutzmittel tötet man unerwünschte lebende Organismen ab. Vertreter dieser Schadstoffgruppe sind hochgiftig und wirken bereits in sehr niedrigen Dosen. Pestizide bleiben weitgehend an das behandelnde Material gebunden, lösen sich zum Teil als feste Teilchen durch Abrieb oder Luftzirkulation vom Material ab und gelangen so in den Hausstaub.

Schadstoffgruppe der Holzschutzmittel:

Pentachlorphenol (PCP), Lindan, Pyrethroide, Dichlofluanid, Endosulfane, Chlorthalonil, DDT

Altlasten aus der Vergangenheit:

Zu einem massiven Einsatz von Holzschutzmitteln in Innenräumen kam es in den 1960er und 1970er Jahren. Häufig wurde das gesamte Holz von tragenden Konstruktionen über Fenster und Türen, Wand- und Deckenverkleidungen, Fußböden und Treppen bis hin zu Möbeln (überflüssigerweise) behandelt. In den 1970er Jahren wurden in PCP-belasteten Wohnungen durchschnittlich 40 Liter Holzschutzmittel auf 130 m² Holzfläche aufgebracht! Wenn wir auf gesundheitsschädliche Holzschutzmittel testen, werden oftmals krankmachende Konzentrationen in Innenräumen gefunden.

Heute kann auf chemischen Holzschutz weitestgehend verzichtet werden. In Innenbereichen ist er so gut wie nie erforderlich (DIN 68800).

Eine Untersuchung der Wohnung auf die Schadstoffgruppe der Holzschutzmittel erfolgt in der Regel durch Analyse von Hausstaub oder Materialien.

Kann durch Chlorierung von Phenol hergestellt werden. Es tritt bei Raumtemperatur als weiße, geruchslose, nadelförmige Kristalle auf. PCP wird ausschließlich technisch hergestellt und ist kein bestandteil unserer natürlichen Umwelt.

Wegen seiner Dauerhaftigkeit (geringe biologische Abbaubarkeit) und der immer noch hohen Produktionsmengen ist PCP heute weltweit in der Umwelt zu finden. Nur wenige Bakterien und Pilzarten sind in der Lage PCP abzubauen und führen durch Umwandlung in sog. Chloranisole zu teils extrem muffigen Gerüchen wie sie z.B. in alten Fertighäusern (Bj. ca. 1960-1980) zu finden sind.

Bei UV-Bestrahlung oder Verbrennung PCP-haltiger Materialien entstehen zudem Dioxine und Furane.

Mit Inkrafttreten der Gefahrstoffverordnung vom 01.10.1986 wurden PCP-haltige Holzschutzmittel in Innenräumen verboten. Mit der PCP-Verbotsverordnung ist seit 1989 die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Erzeugnissen mit mehr als 5 mg/Kg verboten (Ausnahme: Häuser mit PCP-Behandlung vor 12/1989. Seit 1996 = Chemikalienverbotsordnung). Weltweit werden jedoch immer noch 100.000 Tonnen PCP pro Jahr hergestellt.

Einsatzbereiche von PCP:

  • Holzschutzmittel (ältere Fertighäuser, Dachbalken, Holzvertäfelung, Holzdecken) in den ersten 2-4mm
  • Mittel gegen Hausschwamm im Verputz oder als Injektion ins Mauerwerk/Holz
  • Imprägnierung von Leder und Textilien (insbesondere Importware aus tropischen Ländern)
  • Möbel (insbesondere bei Importware aus süd- und osteuropäischen Ländern)
  • Konservierungsmittel von Zellstoff- und Papierprodukten (Markisen, Zeltstoffe)
  • Desinfektionsmittel
  • Fugendichtmittel, Spachtelmassen, Vergussmassen

Giftigkeit von PCP:

  • Aufnahme über Atemwege, Haut und Verdauungstrakt
  • Bei Aufnahme über die Luft ist es 10 mal giftiger als über die Nahrung
  • Gilt als Hauptverursacher für MCS (multiple chemical Syndrome, =multiple Chemikaliensensivität)
  • Bei chronischer Belastung viele Symptome: Asthma, Bronchitis, Zyanose, Schlafstörungen, Immunschwächung, Appetitlosigkeit, Allergien, Herzrhythmusstörungen, Leberschäden, Übelkeit, Durchfall, Schwindel, Haarausfall, Akne, neurologische Symptome (kribbeln, zucken, zittern, Sehstörungen),
  • Akute Vergiftung (hier nur noch selten): Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Atemnot, Schwindel, Schwitzen)
  • In Häusern auffälliges Insekten- und Zimmerpflanzensterben
  • Erhöhte Sterblichkeit von Haustieren (liegen viel auf staubigen Böden)
  • Seit 1990 ist PCP eindeutig als krebserzeugend eingestuft

Eine Untersuchung von Gebäuden auf PCP erfolgt in der Regel durch Analyse von Hausstaub oder Materialien

Seit etwa 1930 wurde PCB in großen Mengen hergestellt und erreichte ca. anfang der 1970er Jahre die höchste Produktionsmenge. Es wurde längere Zeit als Kühl- und Isolierflüssigkeit in Transformatoren und Kondensatoren sowie in Lampen und Leuchtstoffröhren bis ca. anfang der 1980er Jahre eingesetzt. Auch in Hydraulikölen kam es vor. Weiterhin diente PCB als Weichmacher in Kunststoffen sowie als Flammschutzmittel bis mitte der 1970er Jahre. Seit 1978 ist die Anwendung von PCB in offenen Systemen in Deutschland verboten. Seit 1989 dürfen Produkte mit mehr als 50 mg PCB je Kilogramm nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

Einsatzbereiche von PCB:

  • Dauerelastische Fugenmassen in Gebäudetrennfugen, Bewegungsfugen bei Betonfertigteilen, Anschlussfugen zu Fenstern und Türen (vorallem in öffentlichen Gebäuden)
  • Farben, lacke, Beschichtungen zum Brandschutz, Antifouling-farben für Fenster, Schiffe, Silos usw.
  • Klebstoffe
  • Akustik-Deckenplatten als Weichmacher und Flammschutzmittel
  • Kunststoffe, alte PVC-Böden, Polystyrol, PU-Schaumstoffe
  • Kabelummantelungen, Ummantelungen von Heizungsrohren
  • Schmiermittel und Schalöl im Betonbau

Giftigkeit von PCB:

PCB ist vorallem bei längerer Einwirkung auf Mensch und Tier hoch toxisch. Es greift sehr stark das Immunsystem an und es besteht der verdacht auf krebserzeugende Wirkung. Es reichert sich in der Nahrungskette an, weshalb mit zunehmendem Lebensalter die Konzentration im Blut ansteigt.

Bei einer PCB-Sanierung ist extrem vorsichtig vorzugehen (auf Staubfreiheit achten). Grundsätzlich dürfen Vertreter aller Schadstoffgruppen und Gifte bei einer Sanierung nicht noch mehr verbreitet werden.

Eine Untersuchung von Gebäuden auf PCB erfolgt in der Regel durch Analyse von Hausstaub oder Materialien.

Die stinkende Schadstoffgruppe im Fertighaus

Nicht alle Schadstoffgruppen sind gesundheitsschädlich. Insbesondere in älteren Fertighäusern kommt es allerdings häufig zu einem typischen muffigen Geruch. Dieser ist der Schadstoffgruppe der Chloranisole geschuldet. Sie entstehen immer dann, wenn holzschutzmittelbelastete Bauteile über die Zeit Feuchtigkeit aufnehmen. Bakterien zersetzten dann das Holzschutzmittel und beginnen zu stinken.

FAQ zum Thema Schadstoffe

Kann aus alten Spanplatteschränken immer noch Formaldehyd ausgasen?

Ja. Formaldehyd entweicht „lebenslang“ aus dem Kleber, welcher die Holzspäne in den Spanplatten zusammenhält. Formaldehyd entweicht bei Spanplattenschränken in der Regel aber nur aus den offenen, nicht mit einem Umleimer versehenen Kanten von z.B. Seitenwänden oder Regalböden. Auch aus den Bohrungen, in welche die Regalbodenhalter eingesteckt werden können, gast Formaldehyd aus. Deshalb sollte man alle diese Stellen gasdicht verschließen. Dies kann zum Beispiel geschehen mit Umleimern, gasdichten Aluminiumklebebändern oder Kunststoffstopfen für Bohrungen der Regalbodenhalter.

Sind OSB-Platten gesundheitsschädlich?

OSB-Platten finden heute hauptsächlich Anwendung in neuen Fertighäusern. Oftmals bestehen dort die Wandbeplankungen, Deckenverkleidungen und Fußböden aus OSB-Platten. Auch im Rahmen der Altbausanierung werden OSB-Platten heute oftmals verwendet. Bei OSB-Platten kann es häufig zu Ausgasungen kommen von:

  • Terpene (aus dem Baumharz der verwendeten Holbestandteile)
  • Aldehyde wie Hexanal (häufig Ursache für Gerüche9
  • Essigsäure
  • Ameisensäure
  • Formaldehyd (heute eher selten, aber möglich bei minderwertigen Produkten

Die Emissionen diverser Substanzen aus Holzwerkstoffplatten wie OSB-Platten werden insbesondere vom Rohstoff (Holz / Einjahrespflanze, Kern- und Splintholz, Einschlagszeit, Standort des Baumes, Alter, Lagerung etc.) und den Herstellungsbedingungen (insbesondere Temperatur bei der Trocknung und beim Pressen) beeinflusst.

Zudem führt nach Untersuchungen des Umweltbundesamtes eine Verkleidung der OSB-Platten mit z.B. Gipskartonplatten, wie es für den Wandaufbau üblich ist, nicht zu einer Abschirmung der Schadstoff-Emissionen!

Insbesondere für sehr empfindliche Personengruppen (Allergiker, MCS-Kranke, Kleinkinder, Personen mit reduziertem Immunsystem) sind OSB-Platten nicht zu empfehlen. Vor allem bei erhöhten Temperaturen wie an Fassaden oder in Dachwohnungen ist mit stärkeren Ausgasungen zu rechnen.

Aus „höherwertigen“ OSB-Platten entweichen i.d.R. weniger der vorgenannten Schadstoffe. Solche Werkstoffe zu finden, ist allerdings nicht einfach.
Im Zweifelsfall sollte man deshalb auf OSB-Platten eher verzichten und z.B. auf Gipsfaserplatten oder andere mineralisch gebundene Plattenwerkstoffe zurückgreifen.

Wo kann Asbest im Haus vorkommen?

In Deutschland ist die Verwendung Asbest in Baumaterialien seit Ende 1993 verboten. Davor wurde Asbest im Haus häufig verwendet in:

  • Bodenbelagsklebern
  • Vinyl-Flexplatten (Fußboden)
  • Innen- und Außenputze (v.a. bei alten Fertighäusern)
  • Spachtelmassen
  • Isolationsmaterial z.B. bei Rohren
  • Faserzementplatten (Wellplatten) v.a. zur Dacheindeckung
  • Blumenkästen aus Faserzement
  • Fensterbänke
  • Nachspeicheröfen

Asbest aus Baumaterialien wird in der Regel aber erst freigesetzt, wenn man das entsprechende Material durch Brechen, Feilen, schleifen, Bohren usw. bearbeitet.

Wie erkenne ich Schadstoffe in der Wohnung?

Wenn chemische Gerüche in der Wohnung vorhanden sind oder regelmäßig gesundheitliche Probleme bei den Bewohnern auftreten, ist das ein Hinweis auf das Vorhandensein von Wohngiften. Insbesondere wenn die Beschwerden z.B. während eines Urlaubs deutlich abklingen und bei der Rückkehr in die Wohnung wieder auftauchen, sollte man tätig werden. Hier muss dann ein Fachmann wie z.B. ein Baubiologe entsprechende Untersuchungen vornehmen. Je nachdem welche Schadstoffe im Verdacht stehen, ist entweder eine Raumluftmessung oder aber eine Hausstaubanalyse angezeigt. Damit kann der Sachverständige feststellen, welche chemischen Belastungen in welcher Konzentration in Ihren Wohnräumen vorliegen. Anschließend muss man meistens noch die Schadstoffquelle anhand von Materialproben ermitteln. In vielen Fällen sollte man dann die entsprechende Schadstoffquelle aus dem Haus verbannen.

Die häufigsten gesundheitlichen Symptome, die auf das Vorhandensein von Schadstoffen in der Wohnung hinweisen, sind unter anderem:

  • Schleimhautreizungen
  • Häufige wiederkehrende (grippale) Infekte
  • Augenreizungen, Augenjucken
  • Allergien und allergische Reaktionen
  • Ständiger Husten
  • Kopfschmerzen und Migräne