gesundheitliche Risiken zur 5G-Strahlung: Europaparlament wird aufgeklärt

5G Strahlung

Der wissenschaftlicher Dienst unterrichtet Abgeordnete

Über die gesundheitlichen Risiken der 5G-Strahlung -und der gesamten Mobilfunktechnik- klärt ein neues Informationspapier auf. Es stammt vom wissenschaftlichen Dienst des europäischen Parlamentes. Es wird dort auf die Gefährlichkeit von elektromagnetischen Wellen hingewiesen.

Hierin heißt es auszugsweise:

„..Die aktuellen Bestimmungen der EU zur Exposition gegenüber drahtlosen Signalen, die Empfehlung des Rates zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hz- 300 GHz), sind mittlerweile 20 Jahre alt und sind daher nicht auf die spezifischen technischen Merkmale von 5G anwendbar….“ 

Bedeutet also: Veraltete Grenzwerte schützen nicht vor den Auswirkungen der 5G-Strahlung. Auch nicht vor elektromagnetischen Wellen, wie es die Politik allseits behauptet.

…und weiter:

„…Der Zugang zur fünften Generation der Drahtloskommunikation und ihrer Vorteile, wie das Empfangen und Senden extrem hoher Datenmengen von einem Gigabit pro Sekunde, könnte beispielsweise für die militärische und medizinische Forschung vorteilhaft sein. Allerdings werden das Militär, Krankenhäuser, die Polizei und Banken vor allem aus Sicherheitsgründen zumindest für ihre wichtigsten Kommunikationsinhalte auch weiterhin drahtgebundene Verbindungen nutzen…“

Bedeutet also: 5G ist bezüglich Datenklau und Hackerangriffen nicht sicher.

 … und noch mehr:

„..Verschiedene Studien deuten darauf hin, dass 5G die Gesundheit von Menschen, Pflanzen, Tieren, Insekten und Mikroben beeinträchtigt würde – und dass bei 5G ein vorsichtiger Ansatz angebracht wäre, da es sich um eine nicht getestete Technologie handelt. In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, der Schlussakte von Helsinki und anderen internationalen Verträgen wird anerkannt,  dass im Vorfeld von Maßnahmen, die die menschliche Gesundheit beeinträchtigen könnten, die Zustimmung nach Inkenntnissetzung ein wesentliches, grundlegendes Menschenrecht, das noch brisanter wird, wenn es um die Exposition von Kindern und Jugendlichen geht….“

Bedeutet also: Es gibt keine gesicherten Erkenntnisse hinsichtlich der Unbedenklichkeit von 5G-Strahlung. Ganz im Gegenteil, die wissenschaftlichen Hinweise belehren uns eines Besseren.

…Wenn jemand das ganze Schriftstück zu 5G-Strahlung lesen möchte:

Hier noch das Informationspapier des Wissenschaftlichen Dienstes des Europaparlamentes in Gänze !!