Einen Großteil unseres Lebens verbringen wir in geschlossenen Räumen. Die darin befindliche Luft atmen wir zwangsläufig mit allen vorhandenen Wohngiften (=Schadstoffe im Haus) ein. Das beeinflusst unser Wohlbefinden. Deshalb sollte eine hohe Qualität dieser Atemluft an erster Stelle stehen. Insbesondere im Rahmen von Sanierungen, Neubauten oder Umbauarbeiten kann eine Belastung durch diese leichtflüchtigen organischen Verbindungen (VOC’s) auftreten, da sie aus vielen „modernen“ Baumaterialien ausgasen. Anhand einer VOC – Messung kann der zertifizierte Baubiologe die Einhaltung von empfohlenen Richtwerten (oder Grenzwerten) feststellen. So wird auch die Schadstoffbelastung im Raum ermittelt.
Bei Verdacht oder zur Vorbeugung
Haben Sie den Verdacht auf eine Schadstoffquelle im Haus ?
Treten Gerüche in der Wohnung auf ?
Leiden Sie unter gesundheitlichen Beschwerden ?
Oder möchten Sie einfach nur vorbeugen ?
Dann können wir Ihnen mit einer VOC-Messung der Raumluft weiterhelfen. Wir beraten Sie gerne.
Welche Schadstoffbelastung wird in der Luft untersucht ?
Zu den leichtflüchtigen organischen Verbindungen ( = volatile organic compounds) zählen chemisch-organische Substanzen, die leicht bei Raumtemperatur verdampfen. Hierbei wären z.B. Lösungsmittel, Konservierungsmittel oder Formaldehyd zu nennen. Sind diese Schadstoffkonzentrationen in der Raumluft zu hoch, können Gesundheitsbeschwerden oder unspezifische Symptome die Folge für die Raumnutzer sein. Zum Schutz der Bewohner ist eine solche VOC-Messung der vorhandenen Wohngifte möglich.
Richtwerte für die Raumluft-Messung
Die Arbeitsgemeinschaft ökologischer Forschungsintitute e.V. hat Orientierungswerte für die Innenraumbelastung durch Schadstoffe herausgegeben. Anhand dieser Werte kann man relativ sicher abschätzen, ob Schadstoffquellen im Haus vorliegen. Sie dienen auch bei der Suche nach Ursachen für gesundheitliche Beschwerden.
Der AGÖF-Normalwert stellt die „durchschnittliche“ Belastungssituation dar. 50 % aller Messwerte die vom AGÖF über mehrere Jahre hinweg gesammelten wurden, lagen unter dem aktuell gefundenen Wert. Auch eine Luftkonzentration im Bereich des Normalwerts geht in der Regel auf eine oder mehrere Quellen zurück. Jedoch sieht man dabei im Allgemeinen keinen ausreichenden zwingenden Handlungsbedarf für eine Sanierung. Dies hängt jedoch u.a. von der Gefährlichkeit des entsprechenden Stoffes ab.
Beim AGÖF-Auffälligkeitswert liegen 90 % aller Messwerte die vom AGÖF über mehrere Jahre hinweg gesammelten wurden, unter dem aktuell gefundenen Wert. Er beschreibt eine Überschreitung von in Innenräumen üblichen Konzentrationen und deutet damit auf eine entsprechenden Emissionsquelle hin. Bei einer solchen Überschreitung besteht Handlungsbadarf.
Das Umweltbundesamt unterscheidet ebenfalls in zwei Kategorien: Richtwert I (RW I) definiert die Konzentration eines Stoffes in der Raumluft, der einzeln betrachtet nicht zu gesundheitlichen Schäden führt. Richtwert II (RW II) beschreibt die Stoffkonzentration, bei der die Gesundheit gefährdet werden kann, wenn man sich über eine längere Zeit in dem entsprechenden Raum aufhält. Bei nachhaltig geplanten Gebäuden sollten die Stoffe in der Innenraumluft den Richtwert I nicht überschreiten. Auch bei Sanierungen wird desse Einhaltung empfohlen.