PCP – Belastung im Haus ?
Eine Wohngift – Untersuchung bringt Klarheit !
Mit einer Wohngift – Untersuchung kann der Baubiologe z.B. die PCP – Belastung in IHREM Haus feststellen. Er unterstützt auch bei der Sanierung, damit Sie das Problem in den Griff bekommen.
Wann eine solche Untersuchung von Wohngiften sinnvoll ist und welche Symptome auf eine zu hohe Schadstoff-Konzentration in der Wohnung hinweisen, lesen Sie im Anschluss.
Vorkommen:
In vielen Holzschutzmitteln wurde das Fungizid Pentachlorphenol (PCP) gegen Pilz- und Insektenbefall eingesetzt. In Deutschland wurde erst im Dezember 1989 die Herstellung, die Verwendung und das in Verkehr bringen offiziell verboten. Deshalb ist in Gebäuden der Baujahre 1950 bis ca. 1990 mit PCP – Quellen zu rechnen. Bis etwa 1977 enthielten etwa 93% der Holzschutzmittel wie „Xyladecor“ oder „Xylamon“ PCP und Lindan. Damit wurden in Innenräumen z.B. Dachbalken, Holzvertäfelungen oder Holzständerwände in Fachwerk- oder Fertighäusern behandelt.
Dieses und andere Wohngifte hat man auch zur Konservierung von Lederwaren (Schuhe) eingesetzt. Ebenso bei Markisen- und Zeltstoffen, bei Wollteppichen, in Spachtel- und Vergussmassen, Kitten, Lacken und Klebstoffen.
Allerdings ist PCP bis heute nicht in allen Ländern verboten. Weltweit stellt die Industrie immer noch ca. 100.000 Tonnen pro Jahr her. Deshalb ist eine PCP – Belastung bei importierten Hölzern, Leder und Textilien aus Ländern wie z.B. Indien, Taiwan, China und den USA nicht auszuschließen.
Mittlerweile kommt dieser Stoff wegen der hohen Produktionsmengen und der geringen biologischen Abbaubarkeit überall in der Umwelt in kleinen Mengen vor. Insbesondere beim Verbrennen von behandelten Hölzern entsteht gefährlicher dioxin- und furanhaltiger Rauch. Weiterhin kann bei Lichteinwirkung eine Umwandlung von PCP in Dioxin vorkommen.
Gesundheitliche Beschwerden und Symptome
PCP nimmt der Organismus über Haut, Atmungsorgane und den Margen-Darm-Trakt auf. Deshalb sind insbesondere in belasteten Häusern die dort gelagerten Nahrungsmittel oftmals verunreinigt. Allerdings ist eine Aufnahme über die Luft 10 mal giftiger als über die Nahrung.
Akute Vergiftungen durch PCP-ähnliche Wohngifte sind in Deutschland kaum noch zu beobachten. Dennoch können schon relativ geringe Konzentrationen über einen längeren Zeitraum zu nachfolgenden Symptomen oder chronischen Beschwerden führen. Deshalb sollten die Bewohner eine Untersuchung durch einen zertifizierten Baubiologen bei gehäuften Symptomen veranlassen.
- Allergien mit Bindehautentzündungen
- Nebenhöhlenentzündungen
- Bronchitis und Asthma bronchiale
- Immunschäden mit Infektanfälligkeit
- unspezifische Symptome wie Müdigkeit, Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Schwindel
- Akne (Chlorakne)
- allergische Hautveränderungen
- Muskelschmerzen, Krämpfe, Zittern, Taubheit in den Gliedern
- Konzentrationsstörungen, Reizbarkeit, nervöse Unruhe
Allerdings ist es Ratsam, dass der Baubiologe aus Gründen der Gesundheitsvorsorge schon früher einschreitet, wenn Sie in einem Haus mit verdächtigen Holzbauteilen wohnen.
Die PCP-Richtlinie: Kein ausreichender Gesundheitsschutz
Die „Richtlinie für die Bewertung und Sanierung PCP-belasteter Baustoffe und Bauteile in Gebäuden“ trat im Jahre 1996 in Kraft. Sie hat bis heute Gültigkeit. Sie wurde von der ARGEBAU für ganz Deutschland als eine einheitliche Beurteilungs- und Sanierungsrichtlinie vorgegeben. Deren Anwendungsbereich liegt vorallem in juristischen Auseinandersetzungen oder bei Haftungsfragen. Aus baubiologischer Sicht geht diese Richtlinie nicht weit genug. Die dort genannten Richtwerte und Eingriffsschwellen sind im Sinne einer Gesundheitsvorsorge oder für empfindliche Personengruppen zu hoch. Entsprechende baubiologischen Richtwerte nach dem Standard der baubiologischen Messtechnik sind bedeutend strenger. Auf deren Einhaltung sollte man deshalb auch bestehen.
Gemäß der PCP-Richtlinie sind 1000 ng/m³ Luft die maximal vertretbare Raumluftkonzentration. Der dortige Zielwert für eine Dauerbelastung liegt bei weniger als 100 ng/m³ Luft. Im Hausstaub fordert diese Richtlinie einen Maximalwert von 1 mg/Kg Staub (Frischstaub bis 1 Woche ) bzw. 5 mg/Kg im Altstaub.
Die Sanierungs-Empfehlungen bzw. die Arbeitsschutzhinweise der PCP-Richtlinie sollte man bei einer gefundenen Belastung stets einhalten. Andernfalls ist bei mangelhaften Schutzvorkehrungen mit einer weiteren Verbreitung von kontaminiertem Staub zu rechnen. Dann können durch unsachgemäße Sanierungen gesundheitliche Probleme bei den ausführenden Arbeitskräften oder bei den Bewohnern auftreten. Dieses ist unbedingt zu verhindern. Eine entsprechende Beratung erhalten Sie vom zertifizierten Baubiologen.
baubiologische Richtwerte bei einer Wohngift – Untersuchung
Der Standard der baubiologischen Messtechnik (SBM) empfiehlt folgende Richtwerte für Staub, Material und Raumluft für Wohngifte wie PCP. Deren Überschreitung sollte man aus Gründen der Vorbeugung und zum Gesundheitsschutz möglichst verhindern.
[ng/Kg=Nanogramm je Kilogramm Material bzw. Staub];
[mg/Kg=Milligramm je Kilogramm Material bzw. Staub]
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