Schimmel – Gutachter findet die Ursache für Schimmelbildung am Fenster

schimmelgutachter

Neue Fenster als Grund für Schimmel im Haus

Der Schimmel – Gutachter wir in vielen Bestandsgebäuden nach dem Einbau neuer Fenster zu Rate gezogen. Insbesondere ältere Holzfenster haben eine übliche Lebensdauer von maximal 20-25 Jahren. Das hängt natürlich ab von der Pflege und der Einwirkung von Schlagregen und Sonneneinstrahlung. Weiterhin sind alte Fenster im Winter wahre Energieschleudern, da in der Regel noch keine Wärmeschutzverglasung eingesetzt wurde.

Früher kondensierte warme und feuchte Innenraumluft eben an diesen schlecht isolierten Scheiben, weil sie meistens die kältesten Flächen im Raum darstellten. An diesen Fensterscheiben wurde eine zu hohe Luftfeuchtigkeit in Form von Wassertropfen als erstes erkannt: Scheiben beschlagen, wenn Sie kälter sind als die Luft und wenn diese Luft mit Feuchtigkeit gesättigt ist. Die Oberflächentemperaturen der Wände waren im Vergleich dazu etwas höher. Sie blieben trocken und vom Schimmel verschont.

Auch die Dichtigkeit  zwischen Fensterflügel und Rahmen lässt bei alten Fenstern oft zu Wünschen übrig. Dadurch gelangt Zugluft -vorallem bei windigem Wetter- mehr oder weniger ständig in die Wohnräume hinein. Diese Punkte sind für den Schimmel-Gutachter und  Baubiologen bei Schimmelfragen allerdings entscheidend, da sie Schimmelbefall in der Wohnung begünstigen können.

 

Der Schimmel-Gutachter weiß: Neue Fenster sind (leider) besser

Neuwertige Fenster werden schon seit vielen Jahren mit Wärmeschutzverglasung ausgestattet. Diese Scheiben werden aus mehreren Schichten zusammengesetzt. Mindestens eine davon besitzt eine hauchdünne Metallbedampfung, welche den Wärmestrahlungsanteil besonders gut zurückhält und man somit eine hervorragende Wärmeisolierung erreicht.

In älteren (ungedämmten) Gebäuden können Wände oder Wandecken kühler sein als die Wärmeschutzverglasung. Die feucht-warme Luft wird deshalb nicht mehr an den Scheiben, sondern an eben diesen kühlen Wänden kondensieren. So ist eine Haupt-Voraussetzung für Schimmelbildung vorhanden: Schimmel kann dann bereits nach kurzer Zeit an durchfeuchteten Oberflächen wachsen.

Meistens handelt es sich bei diesen Stellen um sogenannte Wärmebrücken. Das sind Wandbereiche, die ca. 5-6 Grad Kelvin kälter sind als die restliche Wandfläche. Vorzugsweise handeltes sich hierbei um

  • Innenecken von Außenwänden,
  • schlecht gedämmte Beton-Ringanker,
  • Einbindungen von ungedämmten Balkonen oder Stahlträger,
  • aufsteigende Wände über nicht gedämmten Kellern
  • aufsteigende Bauteile oder Decken über nicht gedämmten Tiefgaragen

Besonders hoch ist die Gefahr eines Schimmelbefalls außerdem bei organischen Materialien wie Tapeten, an Gipskartonplatten oder Gipsputzen. Besonders tückisch ist „verdeckter Schimmel“ unter der Tapete. Er ist zwar nicht immer sichtbar, die Bewohner nehmen jedoch oftmals muffige Gerüche war oder leiden unter gesundheitlichen Reaktionen wie Augenbrennen oder Nasenjucken. Die Sporen oder die toxischen Stoffwechselprodukte der Schimmelpilze können manche Materialien nämlich durchdringen und so die Bewohner schädigen. Der Schimmel -Gutachter stellt solche Situationen immer wieder fest.

Wenn es doch zu einer (erheblichen) Kondensation an der Wärmeschutzverglasungen kommt, dann ist Eile geboten. Dies ist ein Hinweis auf eine viel zu hohe Raumluftfeuchtigkeit, die nicht richtig nach draußen abgeführt wird.

Ein weiteres „Problem“ neuwertiger Fenster ist deren hohe Dichtigkeit zwischen Fensterrahmen und Fensterflügel. Ein langsamer aber kontinuierlicher Luftaustausch mit der Außenluft ist im Gegensatz zu den  weniger dichten Altbau – Fenstern nicht mehr gegeben. Dies kann sehr schnell zu einer massiven Erhöhung der Raumluftfeuchte führen, wenn die Bewohner nicht aktiv und ausreichend lüften.

 

Der Schimmel – Gutachter rät:

Sorgen Sie für einen regelmäßigen und guten Luftaustausch mit der trocknen Außenluft. Wenn das nicht durch manuelles Lüften möglich ist -z.B. wenn die Bewohner tagsüber abwesend sind- muss man technische Maßnahmen ergreifen. Außerdem ist es immer sinnvoll, etwaige vorhandene Wärmebrücken zu entschärfen. Lassen Sie sich in einem solchen Fall vom Schimmel-Experten beraten. Dieser kann zunächst die raumklimatischen Bedingungen wie Temperaturen von Raumluft und Bauteilen, sowie die Luftfeuchte messen. Anhand dieser Ergebnisse und in Verbindung mit den baulichen Gegebenheiten wird der Schimmel-Gutachter Lösungen vorschlagen, wie Sie Ihr Schimmelproblem in den Griff bekommen.

Schimmel an der Wand

Der Schimmelgutachter untersucht Schimmelbefall (Bild: Hausdiagnose Linsengericht)

Wenn auch SIE eine zu hohe Luftfeuchtigkeit in Ihren Wohnräumen vermuten, oder wenn Sie bereits Schimmel erkannt haben – IHR Schimmel-Experte oder Baubiologe in der Nähe hilft gerne weiter.

 

Wasserschaden als Ursache für Schimmel im Haus

Schimmelbefall an der Decke

Schimmelbefall nach Wasserschaden (Bild: Hausdiagnose Linsengericht)

Bei defekten Wasserleitungen oder Abflussrohren von Badewannen, Duschen oder  WC’s tritt oftmals Wasser über einen längeren Zeitraum aus. Nicht selten bleibt das zunächst unbemerkt. Erst bei gesundheitlichen Beschwerden der Bewohner oder bei auftretenden Gerüchen wird dann ein Schimmelgutachter gerufen.  Besonders hinter abgehängten Decken, vorgesetzten Wänden oder in sonstigen Hohlräumen kann sich dann der Schimmel breit machen. Durch Feuchtemessungen oder Raumluftuntersuchungen kann dann ein möglicher Schimmelbefall gefunden werden. Weiterhin ist es möglich, dass wir  Schimmel unter dem Estrich feststellen und untersuchen.

Was ist zu tun?

Selbstverständlich muss man zunächst die Rohrleckage finden und reparieren. Verschimmelte Bauteile müssen meistens entfernt oder -wenn möglich- gründlich gereinigt werden. Insbesondere nach den Ausbauarbeiten ist es wichtig, eine gründliche Feinreinigung durchzuführen. Dadurch werden herumfliegende Pilzbestandteile aus dem Haus entfernt und können die Bewohner nicht mehr krank machen.

 

Übrigens:

Der Schimmelsachverständige kann auch bei Miet-Streitigkeiten weiterhelfen. Nicht selten kommt es zu Schuldzuweisungen zwischen Mieter und Vermieter, wenn es in der Wohnung schimmelt.

Die Mieter lüften nicht, der Vermieter hält das Haus nicht in Schuss – so einfach ist es in der Regel nicht.

Die Wahrheit liegt meistens irgendwo dazwischen. Erst ein konstruktives Zusammenspiel zwischen den Parteien führt zur Problemlösung, nachdem der Schimmelgutachter die mannigfaltigen Ursachen dargelegt hat. Diese reichen oftmals vom Wäschetrocknen in der Wohnung, über unzureichendes Heiz- und Lüftungsverhalten bis hin zu baulichen Mängel wie Wärmebrücken und Co.